Freie Wahl des Webbrowsers für Europas Verbraucher

Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2009 bekannt gegeben: Der Softwarehersteller Microsoft hat in einer Verpflichtungserklärung zugesagt, den Nutzern von Windows in Europa zukünftig die Wahl zwischen unterschiedlichen Browsern zu erlauben. Zudem können die Nutzer auf Wunsch den Internet Explorer abschalten. Ziel dieser Zusage ist, den Wettbewerb auf dem Markt für Webbrowser zu fördern.
Verpflichtung für fünf Jahre. Die Verpflichtungserklärung beinhaltet die Bestimmung, dass Microsoft innerhalb des Wirtschaftsraumes der Europäischen Union fünf Jahre lang den Nutzern von Windows XP, Windows Vista und Windows 7 die Möglichkeit bietet, einen Webbrowser für sich auszuwählen, zusätzlich oder auch anstelle des Microsoft Internet Explorers. Computerhersteller sollen außerdem die Chance haben, andere Webbrowser als den Internet Explorer zu installieren und diesen auch abschalten können.
Marktbeherrschende Stellung. Die Verpflichtungserklärung ist das Ergebnis einer Beschwerdemitteilung, die von der Europäischen Kommission am 15. Januar 2009 an den Softwarehersteller Microsoft gesandt wurde. Die Europäische Kommission mokierte sich darüber, dass Microsoft durch die kompakte Bündelung des Internet Explorers und das Microsoft Betriebssystems Windows gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen habe. Durch dieses Gesamtpaket werde die Produktinnovation auf dem Markt unterwandert, hieß es von Seiten der Europäischen Kommission.
Sanktionen. Die aktuelle Verpflichtungserklärung ermöglicht es, dass Nutzer mit Hilfe eines Auswahlbildschirms zwischen dem Internet Explorer und anderen Browsern wählen können, dies fördert die Qualität und die Innovationen im Bereich der Softwareherstellung. Die Europäische Kommission behält sich außerdem Sanktionen vor, falls Microsoft der Verpflichtungserklärung nicht nachkommt: Die Europäische Kommission kann eine Geldstrafe erheben, die bis zu 10 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes von Microsoft entspricht. Der Verstoß gegen die Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Union muss dabei nicht nachgewiesen werden. Außerdem kann die Kommission die Umsetzung der Verpflichtungserklärung nach zwei Jahren überprüfen und Microsoft hat die Aufgabe, die Europäische Kommission regelmäßig über den Stand der Entwicklungen zu informieren.
Information im Rahmen meiner Funktion als EU-Verantwortliche in Hohenems (nach der neuen Faymann-EU-Agenda)
LINK: ✔
Bürgerinfo Freie Wahl des Webbrowsers für Europas Verbraucher, pdf., 2 S., 16.12.2009











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